Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingugen

§ 1.) Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Takeme2airport Fahrservice und dem Auftraggeber für die Beförderung von Personen im Taxenverkehr (Fahrservice). Ein solches Vertragsverhältnis beginnt, wenn der Firma Takeme2airport Fahrservice ein Beförderungsauftrag per Telefon, Fax oder E-Mail und auf jeder andere elekronischem Weg erteilt wird. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei Flughafentransfers kann die Vertragsleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden schriftlich per Fax, per Post, per Telefon oder per E-Mail in einer Auftragsbestätigung bestätigt werden.

§ 2.) Leistungen

Die Beförderung erfolgt gemäß dem jeweiligen und aktuellen Leistungskatalog. Für die Wahl der geeigneten Dienstleistungen und oder Beförderungsform ist der Kunde selbst verantwortlich. Preise gelten nach Vereinbarung. Grundlage für die Verhandlung ist die jeweils gültige Preisliste der Firma Takeme2airport Fahrservice. Es können zusätzliche Dienstleistungen vereinbart werden. Als Grundlage der Rechnung werden die Daten des Auftraggebers verwendet und gespeichert. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes finden dabei Anwendung. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet.

§ 3.) Allgemeine Bedingungen

a) Fahrtrouten, Abfahrtszeiten und Abfahrtsorte legt das Takeme2airport Fahrservice gemeinsam mit dem Kunden fest
b) Die angegebene Abholzeit kann um +/- 30 min differieren. Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit Abholzeit + 30 min nicht am Abfahrtsort sein, ist der Kunde verpflichtet, den Takeme2airport Fahrservice unter der Rufnummer +49 (0) 1726907481 oder +49 (0) 6151 3653992 zu informieren.
c) Sollte der Kunde bei Flughafentransfers sich innerhalb 1 Stunde nach Landung nicht beim Takeme2airport Fahrservice kenntlich gemacht haben, besteht kein Anspruch auf Rücktransport. Die Kosten sind vom Kunden zu tragen.
d) Bei Flugzeugverspätungen wird der Rücktransport des Kunden durch den Takeme2airport Fahrservice gesichert. Es werden jedoch für jede weitere angefangene Stunde 36,00 Euro fällig.
e) Sollte das Fahrzeug zur angegebenen Zeit nicht am Flughafen sein, oder Fahrer und Kunde verfehlen sich, so ist der Takeme2airport Fahrservice über die Information des Flughafens zu verständigen.
f) Sollte der Kunde den Rückflug selbst umgebucht haben, so erfolgt keine Rückzahlung des Transferpreises. Etwaige Mehrkosten übernimmt der Kunde.
g) Wird ein anderer Flughafen angeflogen, so muss der Kunde den vereinbarten Flughafen aufsuchen. (Fluggesellschaft stellt Transportmittel bereit). Über diesen Vorgang ist der Takeme2airport Fahrservice unverzüglich zu verständigen.
h) Der Takeme2airport Fahrservice wartet auf dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Flughafen.
i) Wir bitten Sie Terminverzögerungen zu vermeiden. Sollte Ihrerseits unser Fahrplan durch Verspätung gefährdet werden behalten wir uns vor vom Auftrag zurück zu treten.
j) Bei zusätzliche Haltestellen kommen weitere Kosten hinzu. Dies bitte vorher telefonisch abklären.
k) Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
l) Der Kunde ist damit einverstanden auf jedem elektronischen weg wie z.B. Whatsapp oder SMS zu Auftragszwecken kontaktiert zu werden.

§ 4.) Haftung

a) Der Takeme2airport Fahrservice haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Beförderungsleistung.
b) Der Takeme2airport Fahrservice übernimmt keine Mehrkosten beim Verpassen des Fluges durch höhere Gewalt. Darunter fallen Unwetter, Fahrzeugstau, Unfall, Panne, Verschulden Dritter.
c) Der Takeme2airport Fahrservice kommt für alle anfallenden Mehrkosten beim Verpassen des Fluges auf, wenn die Ursache der Verspätung im eigenen Verhalten liegt.
d) Für Schäden am Fahrzeug, welche durch den Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Darunter zählen die Reinigung des Fahrzeuges innen und außen, sowie die Haftung für Schäden am Lack und an der Innenausstattung, wenn diese vorsätzlich, grob fahrlässig oder infolge übermäßigen Alkoholkonsums herbeigeführt wurden.
e) Der Kunde und das Takeme2airport Fahrservice müssen gegenseitige Beanstandungen innerhalb 3 Tagen nach erbrachter Leistung geltend gemacht haben, ansonsten finden sie keine Anerkennung oder Berücksichtigung

§ 5.) Bezahlung

a) Die Bezahlung von Leistungen in der Personenbeförderung ist nach erbrachter Leistung in bar oder mit der Bankkarte fällig. b) Der Preis kann jederzeit im Voraus beglichen werden. Es gelten die auf der Rechnung abgedruckten Zahlungsbedingungen.

§ 6.) Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit von der Personenbeförderung durch den Takeme2airport Fahrservice zurücktreten. Der Kunde ist jedoch verpflichtet den Rücktritt schnellstmöglich dem Takeme2airport Fahrservice zu melden. Bei allen Flughafentransfers und der allgemeinen Personenbeförderung, sofern die Fahrtstrecke in der allgemeinen Personenbeförderung 50 Kilometer übersteigt, muss eine Rücktrittserklärung in schriftlicher Form per E-Mail, Fax, Telefon oder Post erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Takeme2airport Fahrservice. Es gelten bei der Personenbeförderung auf Strecken von über 50 Kilometern folgende Rücktrittsansprüche:
a) bis 5 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 10% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
b) bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
c) bis 1 Tag vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
d) bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 75% des vereinbarten Beförderungsentgeltes
e) weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte stornierung) 100% des vereinbarten Beförderungsentgeltes

Der Takeme2airport Fahrservice behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht, die oben stehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.

§ 7.) Leistungs- und Preisänderungen

Der Takeme2airport Fahrservice ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungs- und Preisänderungen sofort Mitteilung zu machen. Gegebenenfalls wird dem Kunden ein kostenloser Rücktritt angeboten. 7. Salvatorische Klausel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder nur teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) ist/sind durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser AGB in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht entspricht. Letzteres gilt auch für den Fall, das diese AGB eine oder mehrere Lücken aufweist.

§ 8.) Wirksamkeit der AGB´s

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Takeme2airport Fahrservice sind in jedem Fahrzeug einzusehen und jederzeit für den Kunden zugänglich. Der Kunde stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Takeme2airport Fahrservice mit Vertragsabschluss, wie unter Punkt 1 beschrieben zu.

§ 9.) Nebenabreden

Werden von diesen AGB abweichende Vereinbarungen getroffen, so gelten diese nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zulässig.

Stand: Darmstadt, August 2018